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Wartung und ReparaturOb Einbruchschaden, Verschleiß oder andere Servicearbeiten - auf uns können Sie bauen! Wir erledigen Ihre Wartung oder Reparatur schnell und fachmännisch! Für Versicherungen erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.
So haben Sie schon Morgen wieder viel Freude an Ihrem Objekt.
Oder möchten Sie Ihr Gebäude verändern? Gerne können wir für zusätzliche Räume, einen Freisitz, ein Vordach oder andere Komponenten sorgen - auch nach Jahren! Unsere Erfahrung garantiert Ihnen eine fachmännische Ausführung harmonisch zum bestehenden Gebäude!
Möchten Sie ihr Haus pflegen - selbstverständlich erhalten Sie von uns die passenden Farben und Pflegemittel.
Gerne übernehmen wir Ihren Serviceauftrag - Sprechen Sie mit uns.
Steuerbonus für Privatpersonen: Lohnkosten aus Handwerkerrechnung steuerlich absetzenHandwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können nach § 35a Abs. 3 EStG steuerlich abgesetzt werde. Wenn Sie Ihre Steuererklärung machen, gibt es seit 2009 maximal 1.200 EUR der Arbeitskosten vom Finanzamt zurück. Der Höchstbetrag der absetzbaren Arbeitskosten wurde dabei auf 6.000 EUR pro Jahr beschränkt, das Finanzamt erstattet 20 Prozent der entstandenen Arbeitskosten. D.h., dass in der Steuererklärung max. 1.200 EUR (20 % von 6.000 EUR) steuermindernd von der Steuerschuld abgezogen werden können. Abgesetzt werden können nur die Lohnkosten – Kosten für Material sind dagegen nicht absetzbar.
Notwendige Voraussetzungen:
Die Rechnung muss
Das Finanzamt akzeptiert allerdings nur per Überweisung bezahlte Handwerkerrechungen. Barzahlungen werden nicht anerkannt Handwerkerrechnungen und Kontoauszüge müssen zwei Jahre lang aufgehoben werden. Die Arbeitskosten plus Mehrwertsteuer geben Sie dann einfach in der Steuererklärung an.
Zu den handwerklichen Tätigkeiten zählen nach dem Erlass der Finanzverwaltung unter anderem:
Der Steuerbonus wird nicht für Tätigkeiten gewährt, die im Zusammenhang mit einem Neubau stehen.
Angaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. |
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