Konstruktion

Alle konstruktiven Teile werden aus DIN 1052 genormtem BS-Holz aus PEFC-zertifizierten Mischwäldern hergestellt. Das sorgt für besonders hohe Formbeständigkeit, weitgehende Rissminimierung und Maßhaltigkeit. Gleichbleibende höchste Qualität wird durch strenge Eigen- und Fremdüberwachung garantiert.

Konstruktionsbalken
Konstruktionspfosten bestehen aus Leimholz, gehobelt und gefasst mit einer speziell von uns entwickelten Eckverbindung, damit das Holz „arbeiten“ kann. Stauchungen und Quetschungen werden vermieden. Modernes Design ohne überstehende Balken.

Blockhausbohlen
Massivbalken in den Stärken 40 mm, 58 mm oder 70 mm.
Die herzgetrennten Massivbohlen sind nahezu rissfrei. Durch abgerundete Tropfkanten sind sie absolut dicht, Feuchtigkeit kann nicht eindringen. Ab 80 mm Wandstärke sind Dichtungsbänder im Nut- und Federbereich als Standard inklusive. So ist ein Wärmeverlust minimiert. Bei geringeren Wandstärken sind Dichtbänder natürlich auf Wunsch auch möglich. Unsere Duo- und Triobalken haben eine minimale Fase, d. h. wir halten die Abschrägung an den Kanten so gering wie möglich. Dadurch wird eine gleich bleibende Wandstärke gewährleistet.

Blockbohlenwand (Massivbalken)
40 mm
Blockbohlenwand (Massivbalken)
58-70 mm
Blockbohlenwand (Duobalken)
80-100 mm
Blockbohlenwand (Duobalken)
120 mm
Blockbohlenwand (Triobalken)
200-400 mm

Rundbalken
Rundbalken sind massiv oder verleimt mit einem Durchmesser von 150 mm, 170 mm und 190 mm erhältlich. Durch unsere speziell entwickelte Eckenbearbeitung ist die Dichtigkeit sichergestellt. Horizontale Vorschlitzung minimiert die Rissbildung. Jeder Balken wird auf gleichmäßige Qualität und Trockenheit überprüft, was exakte Passgenauigkeit garantiert.

Rundbohlenwand
170-300 mm

Massivwände
Diese massive Holzwand der Stärke "27" und "42" besteht aus kreuzweise verleimten Holzlagen mit einer wasserfesten Deckschicht. Symmetrischer Aufbau für hohe Belastbarkeit und Formstabilität gewährleistet hohes Stehvermögen und Belastbarkeit. Die glatte moderne Optik wird wahlweise mit waagrecht oder senkrecht eingefrästen V-Fugen in echter Handarbeit erzielt.

Massivwand
27 mm
Massivwand
42 mm

Thermowände
Die Thermowände 68 und 100 sind im 7- bzw. 8-schichtigen Wandaufbau durch eine von uns entwickelte und speziell abgestimmte Funktionsebene ergänzt. Hier befinden sich zwischen zweimal dreiseitig kreuzweise verleimten Holzlagen spezielle Dampfsperren und eine Holzfaserplattenisolierung. Es werden die U-Werte 0,9 bzw. 0,57 erreicht.

Thermowand
68 mm
Thermowand
100 mm


Gartengebäude als Wohngebäude nach der Energieeinsparverordnung*

Wenn Ihr Gartengebäude unter Einsatz von Energie beheizt oder gekült werden soll, kann es abhängig von seiner Nutzung und/oder Bauweise unter die Anforderungen der sog. Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) fallen.

Allgemein dargestellt ist dies nicht der Fall, wenn Sie Ihr Garten- oder Ferienobjekt 

  • weniger als vier Monate lang im Jahr nutzen möchten vgl. § 1 (3) 8.a EnEV.
  • im Jahr nur begrenzt nutzen möchten und somit der zu erwartende Energieverbrauch unter 25 Prozent dessen liegt was bei einer ganzjährigen Nutzung als Wohngebäude zu erwarten wäre vgl. § 1 (3) 8.b EnEV.
  • als Zweckbau nutzen möchten, der aufgrund seiner Nutzung unter 12 Grad Celsius (°C) Innenlufttemperatur beheizt wird (Bspw. als Werkstätte oder Gerätehaus) vgl. § 1 (3) 9 EnEV.
  • als handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche oder industrielle Betriebsgebäude jährlich weniger als vier Monate beheizen sowie weniger als zwei Monate kühlen möchten vgl. § 1 (3) 9 EnEV.

Liegt ihre Nutzung über den gesetzlichen Grenzen, kann auch für Ihr Gartengebäude die EnEV gelten. Deren Einhaltung kann z.B. im Falle einer Genehmigung überprüft werden. Wir informieren und beraten Sie gerne über die dann geltenden Anforderungen an das Gebäude und die daraus resultierenden Folgen und Mehrleistungen (z.B. bautechnische Anforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch, Erstellung einer Wärmebedarfsberechnung. Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 etc.). Soweit die EnEV Bauweise nicht ausdrücklich gewünscht ist und von unserer Seite auch nichts anderes angegeben ist, unterliegen unsere Angebote unabhängig von der Produktbezeichnung der Annahme, dass wir Ihnen ein Gartenhaus im klassischen Sinn anbieten dürfen und somit das Gebäude nicht gekühlt/beheizt werden soll oder bei gekühlten/beheizten Gebäude die zu erwartenden Nutzung nach § 1 (3) 8.b ENEV erfolgen wird - also die EnEV keine Anwendung findet.

Thermowand nach EnEV
ab 200 mm Stärke (nach individueller Festlegung)

*Der Artikel stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Sollte in einer konkreten Angelegenheit Beratungsbedarf bestehen, empfehlen wir die Abklärung mit dem zuständigen Bauamt oder die Konsultation eines Rechtsanwaltes.